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Goldgrube für RWE & Co

Mit der Energiecharta können Konzerne trotz Klimakrise weitere Milliarden an fossilen Rohstoffen verdienen

Von Fabian Flues und Merle Groneweg

Seine rauchenden Türme abzuschalten, lässt sich der Energiekonzern RWE teuer bezahlen. Hier das Kraftwerk in Weisweiler. Foto: glasseyes view / Flickr , CC BY-SA 2.0

Ganze 1,4 Milliarden Euro fordert der Energiekonzern RWE von den Niederlanden als »Entschädigung« für den bis 2030 beschlossenen Kohleausstieg. RWE betreibt in den Niederlanden zwei Kohlekraftwerke, die ab 2025 bzw. 2030 keine Kohle mehr verstromen dürfen. Eines dieser Kraftwerke wurde erst 2015, dem Jahr des Pariser Klimaabkommens, in Betrieb genommen. Nun behauptet ein Firmensprecher, damals sei nicht abzusehen gewesen, dass Kohleverstromung nicht über mehrere Jahrzehnte weiterlaufen könne. Neben RWE droht auch der deutsche Energiekonzern Uniper, der 2016 ein Kohlekraftwerk in Betrieb genommen hatte, die Niederlande zu verklagen.

Trotz der öffentlichen Empörung – der niederländische RWE Chef wurde vor einen Parlamentsausschuss bestellt – hat RWE gute Chancen, die Milliarden einzustreichen. Denn die Klage findet nicht vor einem staatlichen Gericht statt, sondern vor einem privaten Schiedsgericht, in dem Staaten zu Milliardenzahlungen verurteilt werden können. Die Verhandlungen laufen oft im Geheimen, eine Berufungssmöglichkeit gibt es nicht und das klagende Unternehmen – in diesem Fall RWE – darf auch noch mitentscheiden, wer die drei urteilenden Schiedsrichter*innen werden. Zudem winken viel höhere Entschädigungszahlungen als vor nationalen Gerichten, da auch hy-pothetische, zukünftige Gewinnen entschädigt werden können. Etwa 3.000 Investitions- und Handelsabkommen ermöglichen es Investoren, Staaten vor solchen Schiedsgerichten zu verklagen (Investor-State Dispute Settlement – ISDS).

Recht auf Profit

In diesem Fall basiert die Klage auf dem Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty – ECT), dem weltweit am meisten genutzten Vertrag für Klagen durch Investoren. Er entstand nach Ende des Kalten Krieges. Westeuropäische Staaten wollten ihre Energieversorgung diversifizieren und den Zugriff westlicher Konzerne auf die Öl- und Gasindustrien in den ehemaligen sowjetischen Republiken ermöglichen. Nach Auflösung der UdSSR boten sich für Investoren beispiellose Möglichkeiten, die dortigen Industrien aufzukaufen.

1998 ist der Vertrag in Kraft getreten; heute zählt er mehr als 50 Vertragsparteien. Darunter befinden sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten sowie viele Staaten in Zentralasien. Der ECT reguliert den Handel, Transit und die Investitionen im Energiesektor. Zentral sind jedoch die weitreichenden Eigentumsrechte, die ausländischen Investoren eingeräumt werden. Sie »schützen« Investoren vor staatlichen Eingriffen, die den Wert ihrer Investition und ihre Profite schmälern könnten. Durchgesetzt werden sie durch die oben bereits erwähnten Schiedsgerichte, deren Urteile weltweit vollstreckt werden können.

Ein Großteil der Investitionen im Energiesektor findet weiterhin in die Fossilen statt.

Was wie ein Bankautomat funktioniert, mit dem sich international operierende Firmen an öffentlichen Geldern bereichern können, wird in Zeiten der Klimakrise zur existenziellen Bedrohung. Denn um den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen, ist es notwendig, einen Großteil der bekannten Reserven fossiler Brennstoffe im Boden zu lassen. Trotzdem findet ein Großteil der Investitionen im Energiesektor weiterhin in die Fossilen statt – über 50 Prozent aller durch den ECT abgedeckten neuen Investitionen werden in Kohle, Öl und Gas getätigt.

Insgesamt schützt der ECT derzeit – so haben es die Journalist*innen des Recherchenetzwerks Investigate Europe vor kurzem errechnet – etwa 350 Milliarden Euro an Investitionen in fossile Brennstoffe und Infrastruktur in der EU, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz. Selbst wenn die Kämpfe zur Schließung dieser Anlagen Erfolg haben, können die fossilen Konzerne auf den Vertrag zurückgreifen, um sich entgangene Profite von der Allgemeinheit erstatten zu lassen.

Klimapolitik im Visier

Der ECT wird damit aus klimapolitischer Sicht zu einer tickenden Zeitbombe. Denn schon heute sind 136 Klagefälle von Investoren gegen Staaten unter dem ECT bekannt. Auch die Bundesrepublik wurde bereits drei Mal unter dem ECT verklagt – zweimal vom schwedischen Energie-konzern Vattenfall. In der ersten Klage wollte Vattenfall 1,4 Milliarden Euro Entschädigung für wasserrechtliche Auflagen für das Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg. Daraufhin knickte die Stadt Hamburg ein, senkte die Auflagen und Vattenfall zog die Klage zurück. Und für den Atomausstieg verlangte Vattenfall 6,1 Milliarden Euro Entschädigung vor einem Schiedsgericht. Auch diese Klage stellt der Konzern nun ein – gegen eine »freiwillig« gezahlte Entschädigung der Bundesregierung, die deutlich höher ausfällt aus als ursprünglich geplant. Die Drohkulisse ECT wirkt.

Auch beim deutschen Kohleausstieg hat sich der ECT aus Konzernsicht bereits bezahlt gemacht. In den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Braunkohlebetreibern wurde ein Passus vereinbart, der Klagen unter dem ECT explizit ausschließt. Inzwischen wurde durch Recherchen von Buzzfeed Deutschland bekannt, dass sich die Braunkohleunternehmen diesen Klageverzicht teuer haben bezahlen lassen. Laut einem für das Bundeswirtschaftsministerium erstellten Gutachten hätte die LEAG, die die Kohlegruben und -kraftwerke in der Lausitz betreibt, lediglich mit 35 Millionen Euro »Entschädigung« rechnen können. Stattdessen gibt es jetzt 1,735 Milliarden Euro für die LEAG und deren Besitzer, das tschechische Unternehmen EPH, das unter dem ECT klageberechtigt gewesen wäre. Dass die Klagemöglichkeit unter dem ECT und der ausgehandelte Klageverzicht hier eine entscheidende Rolle gespielt haben, gibt inzwischen auch das Bundeswirtschaftsministerium offen zu. Atom- und Kohleausstieg zeigen: Der ECT bietet Konzernen die Möglichkeit, sich selbst die Erfolge sozialer Bewegungen vergolden zu lassen. Gleichzeitig fehlen den öffentlichen Haushalten Milliardensummen für klimafreundliche Investitionen.

Der ECT bietet den Konzernen die Möglichkeit, sich selbst die Erfolge sozialer Bewegungen vergolden zu lassen.

Der durch den ECT nach oben getriebene Preis für den deutschen Kohleausstieg wird bereits zum abschreckenden Beispiel in anderen europäischen Ländern, in denen die Kohleunternehmen mit den deutschen Phantasiesummen in die Verhandlungen um ein Ende der Kohleverstromung einsteigen.

Modernisierung?

Nachdem in den ersten Jahren des ECT vor allem Länder in Osteuropa und Zentralasien im Visier der Investoren waren, hat sich das Blatt inzwischen gewendet. Immer mehr Länder der Europäischen Union müssen sich nun vor Schiedsgerichten verteidigen. In über 60 Prozent aller ECT-Fälle verklagt ein Investor aus einem EU-Mitgliedsstaat ein anderes EU-Land. Und die EU selbst muss sich einer Klage von Nord Stream 2 erwehren. Zumindest teilweise erklärt sich so auch das Interesse der europäischen Länder an einer »Modernisierung« des ECT.

2018 haben die 54 ECT-Mitglieder beschlossen, den Vertrag zu modernisieren; seit etwa einem Jahr wird zwischen ihnen verhandelt. Eine Entschärfung des Vertrages ist jedoch nicht in Sicht. Nach EU-Vorschlag sollen fossile Brennstoffe bis weit in die 2030er Jahre geschützt und die privaten Schiedsgerichte weiter bestehen bleiben.

Doch selbst wenn eine oder mehrere Vertragsparteien radikale Vorschläge einreichen würden – es wird nicht gelingen, den ECT als Werkzeug des fossilen Kapitals zu entwaffnen und zu einem »grünen Energieabkommen« zu machen. Denn die »Modernisierung« des ECT steht vor der Herausforderung, dass jede Vertragsänderung von allen Unterzeichnern des Abkommens angenommen werden muss. Einige Staaten, insbesondere Japan, haben Änderungen jedoch bereits kategorisch abgelehnt.

Währenddessen treibt das Energiecharta-Sekretariat seit 2012 die geografische Expansion des ECT voran, obgleich die Aufnahme neuer Länder in den Vertrag während des Reformprozesses kurzfristig ausgesetzt wurde. Vor allem afrikanische und asiatische Staaten werden lobbyiert, damit sie ebenfalls Vertragspartei des ECT werden. Ökonomisch arme und zum Teil ressourcenreiche Länder wie Tschad, Kolumbien, Uganda oder Nigeria stehen dabei im Visier.

Eine derartige rechtliche Absicherung des Zugriffs westlicher Konzerne auf die Energieressourcen im Globalen Süden ist besonders perfide. Denn Regierungen im Globalen Süden verfügen häufig nicht über die finanziellen und administrativen Ressourcen, um sich gegen teure und komplizierte Klagen von Investoren verteidigen zu können. Eine stärkere Regulierung der Energiepreise oder auch die Rücknahme von Privatisierung wird somit fast unmöglich oder zumindest exorbitant teuer gemacht. Mit seiner Ausbreitung wird der ECT so zu einem Baustein in der Verfestigung neokolonialer Verhältnisse.

Nix wie raus

Die Klage von RWE verdeutlicht die Gefahr, die der Energiecharta-Vertrag für die Bekämpfung der Klimakrise darstellt. Aber hoffnungslos ist die Lage nicht, im Gegenteil: Zum ersten Mal in seiner Geschichte rücken der ECT und die undemokratischen Privilegien, die er Energiekonzernen einräumt, in den Fokus der Öffentlichkeit. Im niederländischen Parlament ist ein Antrag, aus dem Energiecharta-Vertrag auszusteigen, an wenigen Stimmen gescheitert. Nun haben auch die spanische und französische Regierung in Briefen an die Europäische Kommission gefordert, dass ein baldiger Ausstieg aus dem ECT erfolgen soll, wenn es nicht entscheidende Fortschritte bei den »Modernisierungsverhandlungen« gibt. Nachdem Italien bereits 2016 aus dem ECT ausgetreten ist, bleibt Deutschland das einzige große EU-Mitglied, das weiter fest zu dem Vertrag steht. Eine undemokratische »Zombie-Klausel« ermöglicht es zwar Investoren, Regierungen bis zu 20 Jahre nach Austritt aus dem ECT zu verklagen. Aber ein gemeinsamer Austritt vieler wichtiger Länder könnte diese entscheidend entschärfen.

Der ECT ist ein Beispiel par excellence für einen völkerrechtlichen Vertrag, auf dessen Gültigkeit gepocht wird. »On paper haben wir den globalen ökologischen Zusammenbruch schon längst vertraglich besiegelt«, schrieben Luisa Neubauer und Carola Rackete in einem Artikel für den Spiegel im November 2020. Hingegen werden Biodiversitäts- und Klimaabkommen sowie andere Verträge zum Schutz von Mensch und Umwelt ohne gravierende Konsequenzen gebrochen.

Diese Abkommen müssen endlich priorisiert werden, während im Falle des Energiecharta-Vertrages allen Staaten, die Klima- und Umweltschutz ernst nehmen, nur der Ausstieg bleibt. Hier verschärft sich der Druck: Eine europaweite Petition für den Ausstieg hat in zwei Wochen eine Millionen Unterschriften gesammelt. Auch bei Bewegungsakteur*innen rückt der Vertrag stärker in den Fokus. Die Klimagerechtigkeitsbewegung in Deutschland hat RWE längst zum politischen Gegner gemacht; nun gilt es, auch die Klage gegen die Niederlande und im erweiterten Sinne den ECT mitaufzugreifen. Wenn ein Scheitern der Modernisierungsverhandlungen diesen Sommer nicht mehr zu beschönigen sein wird (und möglicherweise ein Milliardenurteil gegen Deutschland im Vattenfall-Verfahren gefällt wird), bietet sich eine vielleicht einmalige Gelegenheit, den ECT auf den Müllhaufen des fossilen Zeitalters zu befördern.

Fabian Flues

Fabian Flues arbeitet bei PowerShift in den Bereichen Handels-, Rohstoff- und Mobilitätspolitik

Merle Groneweg

schreibt über den globalen Kapitalismus. Zu ihren Schwerpunktthemen gehören Rohstoff- und Handelspolitik ebenso wie Konflikte in den China-USA-Beziehungen. Sie arbeitet für kritische Medien und NGOs, darunter PowerShift e.V.