»Werdet doch einfach Deutsche«
Das Vorhaben der Koalition, Einbürgerungen zu erleichtern, ist keine Lösung für das Wahlrechtsproblem
Von Sanaz Azimipour
Der Ampel-Koalitionsvertrag ist unterzeichnet. Dieser Koalitionsvertrag verspricht vieles, aber eines nicht: das Wahlrecht für alle. Das ist ein Schlag ins Gesicht der zehn Millionen in Deutschland lebenden Menschen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wählen dürfen. Stattdessen möchte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP Mehrfachstaatsangehörigkeit und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern. Das mag nach einem positiven Schritt aussehen, löst aber das Wahlrechtsproblem nicht. Denn Einbürgerung bleibt immer noch eine Frage von Privilegien und ökonomischer Leistung.
Über das Wahlrecht zu reden ist keine einfache Angelegenheit. Es besteht die Gefahr, dass eine Perspektive eingenommen wird, die das neoliberale System stützt und politische Veränderungen nur durch parlamentarische Parteipolitik innerhalb des kapitalistischen Systems für möglich hält. Wichtig ist daher festzustellen: Das Wahlrecht ist nicht auf gesellschaftliche Partizipation in Form eines einmaligen Wahlaktes zu reduzieren. Vielmehr steht dieses vorenthaltene Recht exemplarisch für die Marginalisierung und institutionelle Ausschließung von »Nicht-Staatsbürger*innen«. Die Frage nach dem Wahlrecht zu stellen, bedeutet auch zu fragen, wen diese Demokratie ausschließt.
Die Hierarchie der Beteiligungsrechte
An der Bundestagswahl dieses Jahr durften fast zehn Millionen in Deutschland lebende Erwachsene nicht teilnehmen, weil sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besaßen. Jede und jeder, der/die an der Bundestagswahl teilnehmen will, muss sich zuerst einbürgern lassen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Denn laut Grundgesetz gibt es das Wahlrecht nur für das »deutsche Volk«. Bei den Kommunalwahlen ist es anders: Europäischen Bürger*innen dürfen unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer an den Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen, nicht aber sogenannte Drittstaatsangehörige, die hier geboren sind und seit Langem hier leben.
Während Europäer*innen Grundrechte wie die Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit überwiegend völlig frei genießen können, müssen Menschen aus dem Globalen Süden lange und bürokratische Prozesse durchlaufen, um diese in Anspruch nehmen zu können. Nationalität wird also weiter bestimmen, wer das Recht auf die Selbstbestimmung bekommt.
»Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen.« So steht es im Ampel-Koalitionsvertrag. Und weiter, dass der Mindestdaueraufenthalt von acht auf fünf Jahre reduziert werden soll. Für diejenigen mit »besonderer Integrationsleistung« soll diese Dauer sogar auf drei Jahre reduziert werden. Es bleibt jedoch die Frage unbeantwortet: Für wen soll eigentlich die Einbürgerung erleichtert werden?
Die Frage nach dem Wahlrecht zu stellen, bedeutet auch zu fragen, wen diese Demokratie ausschließt.
Im Gegensatz zu dem, was im Koalitionsvertrag steht, geht es beim Einbürgerungsprozess nicht nur um einen Mindestaufenthalt, sondern um große bürokratische und finanzielle Hürden. Laut dem Wahlprogramm der Grünen und der FDP möchten beide Parteien die Einwanderung für »talentierte Arbeitskräfte« in Deutschland erleichtern. »Wie alle klassischen Einwanderungsländer braucht es daher klare Regeln für Einwanderung nach eigenen Interessen…«, schreibt die FDP.
Und so funktioniert eine »Vielfalt« (Die Grünen) versprechende Einwanderungspolitik innerhalb des neoliberalen Rahmens: Migrant*innen werden weiterhin in die Kategorien »gut« und »schlecht« unterteilt. Rechte müssen mit ökonomischen Leistungen verdient werden. Für die »Guten« wird die Einbürgerung erleichtert, die »Schlechten« dürfen weiterhin abgeschoben werden, werden an den europäischen Außengrenzen mit Gewalt zurückgewiesen oder ertrinken im Mittelmeer. »Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben«, heißt es im Koalitionsvertrag.
Einbürgerung – eine Klassenfrage
Die erste Voraussetzung für die Beantragung der Einbürgerung ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Einen unbefristeten Aufenthalt können in der Regel außer anerkannte Geflüchtete Menschen beantragen, die ihre Arbeitstätigkeit nachweisen können. Außerdem ist laut Paragraf 10 Staatsangehörigkeitsgesetz die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II eine Voraussetzung für die Einbürgerung.
Somit werden nicht nur geduldete Menschen oder Personen mit unsicherem Aufenthalt von der Einbürgerung ausgeschlossen, sondern auch prekär oder befristet Beschäftigte, Geringverdiener*innen, Alleinerziehende, und Teilzeitarbeiter*innen sowie Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen Beziehende. Das macht die Einbürgerung besonders für Frauen und queere Menschen, die von Gender-Pay-Gap und schlechtere Entlohnung für weiblich-konnotierte Arbeit betroffen sind, viel schwerer. Der Teufelskreis bei der Einbürgerung beginnt: Ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist es viel schwerer, eine Arbeit und/oder Wohnung zu finden. Ohne einen Arbeitsplatz und einen Mietvertrag ist es unmöglich, sich einbürgern zu lassen.
Dieser Teufelskreis versetzt die Arbeitgeber*innen in eine Machtposition. Sie können über den Aufenthalt und die Bleibesituation ihrer Beschäftigten mitbestimmen. In solchen Situationen müssen die Arbeitnehmer*innen schlechte Bezahlung, Ausbeutung und Diskriminierung in Kauf nehmen, damit ihr Aufenthaltsrecht ein weiteres Mal verlängert wird.
Sich einbürgern zu lassen, heißt gleichzeitig, sich zu »integrieren« und die Werte der Dominanzgesellschaft zu übernehmen. Von der »Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse« und »Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland« ist im Staatsangehörigkeitsgesetz die Rede.
Integration ist eines der wichtigsten Instrumente, um die Hierarchie zwischen Bürger*innen und Nicht-Bürger*innen zu reproduzieren. Während die Nicht-Staatsbürger*innen und rassifizierten Menschen sich ständig an die Dominanzgesellschaft anpassen müssen, haben die Bürger*innen aus der überwiegend weißen Dominanzgesellschaft das Privileg, ihre Alltagspraktiken selbst zu wählen. Dieser »Anpassungsbedarf« hat seine Ursache in Vorstellungen, die eine funktionierende Gesellschaft als homogen betrachtet. Somit müssen die nicht »Einheimischen« immer wieder ihren Beitrag zu dieser Homogenisierung mit ihrer Integrationsleistung beweisen.
Ob jemand sich genug integriert hat oder nicht, wird individuell und von der Dominanzgesellschaft entschieden. Vor Kurzem wurde beispielsweise der Antrag auf Einbürgerung einer muslimischen Frau in Baden-Württemberg abgelehnt, weil sie in Zeiten von Corona einem Beamten der Einbürgerungsbehörde den Handschlag verweigert hatte. Die Begründung lautete: »Ein Einbürgerungsbewerber, der das Händeschütteln mit anderen Personen deshalb ablehnt, weil sie oder er ein anderes Geschlecht hat, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse.« Selbst wenn alle Voraussetzungen abgeschafft werden würden, die Menschen von der Einbürgerung ausschließen, bleibt das Problem bestehen: Das Recht auf demokratische Teilhabe darf nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig sein, die letztlich ein Kontrollmechanismus des kapitalistischen Staates ist. Es muss für alle Bewohner*innen möglich sein, die gleichen Partizipationsrechte in dem Land zu haben, in dem sie leben, auch wenn sie sich nicht einbürgern lassen wollen oder können. Das Wahlrecht ist ein Recht, und kein Privileg.