Echte deutsche Erinnerungsarbeit
Von Frédéric Valin
Im Dezember 2023 fragte die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung, was sie zu ihrer eigenen Aufarbeitung der Vernichtung sogenannten lebensunwerten Lebens sagen würde. Die Bundesregierung war, was diese Aufarbeitung anbelangt, hochzufrieden mit sich selbst: »Aus erinnerungskultureller Sicht ist die Anerkennung dieser Opfergruppen umfänglich erreicht worden«, hieß es da. Das ist dreist gelogen. Und das weiß die Bundesregierung auch.
Der Kleinen Anfrage vorangegangen war ein ziemlich solider Antrag aus derselben Fraktion, der unter anderem die Anerkennung jener Opfer der sogenannten NS-Euthanasie als »Verfolgte« beinhaltete. Tatsächlich ist jene Opfergruppe bis heute nur als »Opfer« anerkannt, und auch das erst seit 1988. Der Unterschied ist gewaltig, betrifft es doch eventuelle Entschädigungszahlungen. Aber nicht nur das: Für die Gräberpflege beispielsweise wäre der Staat verantwortlich, es gäbe ein Kassationsverbot – das heißt, Akten aus den Archiven der Kliniken dürften nicht mehr vernichtet werden. Das passiert aber gerade in Zeiten zunehmender Privatisierung quasi täglich. Insofern verschwindet historisch gerade sehr viel Wissen, ohne dass irgendeine der letzten Bundesregierungen da eine Notwendigkeit sah, fundamental einzugreifen. »Umfänglich« meint vielleicht auch einfach nur: Reicht jetzt auch, was wir jetzt wissen.
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