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Ungleichheit vor dem Gesetz

Auslieferungen nach Ungarn wurden vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Zaid A. droht sie dennoch – weil er keinen deutschen Pass hat

Von Britta Rabe

Ein rotes Banner mit der Aufschrift "Free Zaid"
Am 19. April 2025 soll eine Kundgebung mit Konzert vor dem Gefängnis in Köln-Ossendorf stattfinden. Foto: alleantifa,

Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen«, schrieb Bertolt Brecht schon 1940 in den »Flüchtlingsgesprächen«. Wahrscheinlich würde er selbst nicht glauben, welche Aktualität sein Satz im Jahr 2025 hat. Zwar ist die Gefahr, nach Ungarn ausgeliefert zu werden, für sieben von acht Antifaschist*innen, die sich am 20. Januar 2025 freiwillig den Strafverfolgungsbehörden stellten, erst einmal gebannt; das gilt jedoch nicht für Zaid A., der sich im Polizeipräsidium in Köln-Kalk stellte und sich seitdem in der JVA Köln Ossendorf in Auslieferungshaft befindet. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft ist Zaid A. akut von einer Auslieferung nach Ungarn bedroht. Denn die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat ausschließlich gegen die sieben Antifaschist*innen Haftbefehle verhängt, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Gegen Zaid A. besteht nur ein europäischer Haftbefehl auf Antrag Ungarns, die deutschen Behörden haben bislang keinen Antrag auf Nichtauslieferung von Zaid A. gestellt.

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