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Ganz schön platt gemacht

Ohne, dass ihnen individuelle Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurden zwei G20-Gegner*innen im Rondenbarg-Verfahren schuldig gesprochen

Von Gaston Kirsche

Ein Gartenzwerg in Polizeiuniforn sitzt auf einem Polizei-Motorad. Er trägt eine Sonnenbrille. Das Bild ist von schräg oben aufgenommen
Es war einmal der G20-Gipfel und da kam die Polizei und machte, dass es ein Fest der Demokratie wurde. Foto: Andreas Klein/Flickr , CC BY-SA 2.0

Drei Anläufe hat die Hamburger Justiz genommen, und nun im dritten Prozess gegen zwei Teilnehmer*innen einer der kleinsten Demonstrationen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg einen Schuldspruch erwirkt. Die beiden Angeklagten hätten sich des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung sowie zu Angriffen auf Polizeibeamte schuldig gemacht, so das Gericht. Eine individuelle Tatbeteiligung konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Dennoch wurden beide zu Geldstrafen verurteilt: Der Angeklagte Nils Jansen erhielt als Student eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 15 Euro. Die mitangeklagte Erzieherin Gabi Müller (Name geändert), die wie Jansen in Berlin lebt, muss 90 Tagessätze à 40 Euro zahlen. 40 Tagessätze gelten davon wegen überlanger Verfahrensdauer als bereits vollstreckt.

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