Für eine sinnvolle Diskussion über Gewerkschaften
Linke Gewerkschaftskritik operiert oft mit fatalen Verkürzungen. Dabei wäre es für eine radikale Klassenpolitik wichtig, die Handlungslogik von Gewerkschaften zu begreifen
Von Kalle Kunkel
In ak 652 und 656 hat Christian Frings eine Gewerkschaftskritik formuliert und damit eine Diskussion über Sinn und Unsinn der Arbeit in Gewerkschaften ausgelöst. Frings zufolge schadet diese Arbeit dem Klassenkampf; die Rolle der Gewerkschaften vergleicht er mit der von Staat, Polizei, Justiz und Unternehmen. Doch damit blendet er die Widersprüche des Klassenkampfs unter den bestehenden Kräfteverhältnissen aus und reduziert sie auf einen simplen Widerspruch zwischen den ins Kapitalverhältnis integrierten Gewerkschaften und dem stets zum Kampf bereiten autonomen Proletariat. So geraten nicht nur nur die Möglichkeiten für emanzipatorische Gewerkschaftsarbeit aus dem Blick, auch die Herausforderungen für eine kämpferische Klassenpolitik insgesamt werden unkenntlich.
Um die »Wesenszüge« der Gewerkschaften in der Klassengesellschaft zu bestimmen, betont Christian Frings drei Punkte: Erstens seien Gewerkschaften kein Produkt der Organisierung der Arbeiterklasse, sondern des »Tarifvertrags« (so in seinem Artikel im Sammelband »Neue Klassenpolitik«), mithin »halbstaatliche Organisationen«. Sie seien zweitens geleitet von der Ideologie, Profit sei nicht in der Ausbeutung begründet, sondern der gerechte Anteil vom Kuchen für das Kapital. Der Sinn der Gewerkschaften sei deshalb drittens die Befriedung von Klassenkämpfen. Arbeitskämpfe – wenn sie denn mal geführt werden – hätten nur den Sinn, die Integrationskraft der Gewerkschaften zu stärken, indem von Zeit zu Zeit eine »kämpferische Haltung« herausgekehrt werde.
Korporatismus und Gewerkschaften
Ausgangspunkt für Fringsʼ Argumentation ist die Tatsache, dass Staat und Kapital ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert und verstärkt mit dem Ersten Weltkrieg die organisierte Arbeiterbewegung nicht nur als politische Realität anerkennen, sondern sie in die Modernisierung kapitalistischer Herrschaft einbinden mussten. In den Gewerkschaften war die Frage, wie auf diese Einbindung zu reagieren sei, umkämpft. Es setzten sich jedoch spätestens mit der »Burgfrieden-Politik« im Ersten Weltkrieg die Fraktionen durch, die die Einbindung der Gewerkschaften – im Tausch für relativen sozialen Frieden – befürworteten.
Im frühen Operaismus (1) wurde diese neue Form der demokratischen Einbindung (hier bezogen auf die Modernisierung parlamentarischer Herrschaft) als eine »politische Institutionalisierung des gesellschaftlichen Kampfes« beschrieben, die gerade dadurch für den Kapitalismus produktiv werde, dass »Konflikte und ihre Ursachen anerkannt und nicht unterdrückt werden«. (2)
Gewerkschaftsdiskussion in ak
In ak 651 plädierte Torsten Bewernitz dafür, dass sich Syndikalist*innen mehr für die DGB-Gewerkschaften interessieren sollten. In ak 652 antwortete Christian Frings, dass Linke in den Gewerkschaften nichts gewinnen könnten. In ak 654 widersprach Nelli Tügel und betonte die anhaltende Bedeutung der Gewerkschaften als Werkzeug der in ihr zusammengeschlossenen Lohnabhängigen. Gabriel Kuhn erklärte in ak 655, Gewerkschaften seien ein Mittel zum Zweck (des Klassenkampfes), das Linke nutzen müssten, ohne allzu große Illusionen in sie zu hegen. Christian Frings präzisierte daraufhin in ak 656 seine Gewerkschaftskritik und argumentierte, dass Gewerkschaften strukturell zum Korporatismus neigen, sich in einer nationalen Logik bewegen würden und für internationale Solidarität unbrauchbar seien.
Der Kern des Korporatismus ist nicht die Leugnung gesellschaftlicher Konflikte, sondern ihre Anerkennung, um Regeln und Verfahren zu ihrer Bearbeitung schaffen zu können. Die Einbindung der Gewerkschaften beruht auf ihrer Anerkennung als Verhandlungspartnerinnen, auf Zugängen zu politischen und betrieblichen Entscheidungsebenen und vor allem auf rechtlich verankerten Machtressourcen: Arbeitsschutzrechte, Organisationsrechte, Legalisierung des Streiks etc.
Diese Rechte haben immer einen Doppelcharakter, weil sie mit einer Verregelung der Art und Weise einhergehen, wie Konflikte geführt werden dürfen. Hierzu gehört die Bestimmung legaler Streikziele (zum Beispiel Streik für mehr Lohn ja, politischer Streik nein), Regeln für gewerkschaftliche Aktivitäten im Betrieb, Verrechtlichung von Konflikten und vieles mehr. Es ist das Wesen dieser Einbindung, dass sie für Gewerkschaften und Beschäftigte spezifische Formen von Ermächtigungen schafft, deren Nutzung aber zugleich einen Druck erzeugt, die gesetzten Regeln anzuerkennen.
Es ist jedoch nicht so, dass die Gewerkschaften damit – wie Frings behauptet – »als die exklusiven Vertreter der lohnarbeitenden Menschen anerkannt« worden wären. (ak 652) Im Gegenteil lebt gerade das deutsche System der Arbeitsbeziehungen von bewusst gesetzten Spaltungen, die entsprechend umkämpft waren: So wurden Betriebsräte gegen den Widerstand der Gewerkschaften als betriebliche Institutionen geschaffen; ihre Legitimation und ihre Machtressourcen sind unabhängig von den Gewerkschaften.
Ebenso war die Vertretung der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten umkämpft: Das Kapital wollte unbedingt verhindern, dass die gewerkschaftlichen Vertreter*innen nur gegenüber der überbetriebliche Institution Gewerkschaft legitimationspflichtig sind. Es war die Kapitalseite, die durchsetzte, dass die Gewerkschafter*innen im Aufsichtsrat von den Beschäftigten des Betriebs gewählt werden müssen. Man erhoffte sich eine höhere Verpflichtung der gewerkschaftlichen Aufsichtsratsvertreter*innen auf das »Betriebswohl«, wenn sie von denen gewählt werden, deren Arbeitsplätze am »Betriebswohl« hängen.
Einbindung und Klassenkampf
Frings zieht aus der Einbindung der Gewerkschaften den Schluss, dass die Gewerkschaften in ihrem »Wesen« gar keine eigenständigen Organisationen seien, sondern ein Produkt der Anerkennung durch Staat und Kapital – und somit eigentlich nur »Charaktermasken« dieses Arrangements.
Doch das ist ein Griff in die strukturalistische Mottenkiste. In den theoretischen Diskussionen um den Strukturalismus wurde viel Energie dafür aufgewendet, die Wechselwirkung von Struktur, Handlung, Subjektivität und Autonomie besser zu verstehen. Für die Diskussion über den Charakter der Gewerkschaften ergeben sich drei wesentlich Schlussfolgerungen: Akteure sind erstens nie einfach Produkte von Strukturen, sondern agieren in diesen »eigensinnig«. Gesellschaftliche Strukturen entwickeln sich zweitens zwar hinter dem Rücken der Akteure, werden jedoch nur durch deren Handeln reproduziert. Daraus ergibt sich die Fähigkeit, die Strukturen zu verändern. Die strukturellen Zwänge sind drittens nicht einheitlich. Gesellschaftliche Akteure müssen vielmehr als Knotenpunkte widersprüchlicher Strukturen und Zwänge (im Fall der Gewerkschaften etwa, dass Betriebsnähe demokratisch ist und einbindend wirken kann) verstanden werden.
All dies lässt Frings für die Gewerkschaften nicht gelten: Sie sind für ihn keine Akteure, in denen umkämpft sein kann, wie sie sich auf einem Feld bewegen, das durch bestimmte Spielregeln geprägt wird. Nein: Sie sind ausschließlich Produkt dieser Spielregeln. Kein Konfliktgegenüber des Kapitals, sondern ausschließlich das Instrument für die Einbindung der autonomen Arbeiterklasse in das Ausbeutungsverhältnis.
Dementsprechend wird im Panorama von Frings die Arbeiterklasse auch nur von der Einbindung durch die Gewerkschaften davon abgehalten, ihrer »offenen Feindschaft« gegen das Kapital »jederzeit in wilden Streiks und Riots« Ausdruck zu verleihen. (ak 656) Man fragt sich bei solchen Vorstellungen, wo dann all die ausgebrannten Büros von Reinigungsfirmen, Altenpflegeeinrichtungen und anderen Betrieben sind, in denen die Gewerkschaft nicht verankert ist.
Warum die Gewerkschaften so agieren, kann man laut Frings in Marxʼ Hauptwerk »Das Kapital« nachlesen, genauer: im letzten Kapitel des dritten Bandes. Die Gewerkschaften glauben, so Frings, an die »trinitarische Formel« – Marxʼ Erklärung dafür, warum in der Gesellschaft notwendig das falsche Bewusstsein entsteht, dass Profite nicht aus Ausbeutung entstehen, sondern der angemessene Ertrag der Unternehmer*innen für den Einsatz des Produktionsfaktors Kapital sind: »In der Sprache der Gewerkschaften heißt das heute produktivitätsorientierte Lohnpolitik – die Beschäftigten sollen gerecht an der gesteigerten Produktivität beteiligt werden.« (ak 652)
Alles falsches Bewusstsein
Bei den Gewerkschaften liege also ein falsches Gerechtigkeitsverständnis vor. Deshalb beteiligten sie sich an der Verschleierung der Ausbeutung im Lohnverhältnis. Mit diesem Erklärungsmodell wird eine gesellschaftliche Praxis aus einem falschen Bewusstsein abgeleitet, statt umgekehrt. Strukturalismus trifft auf Idealismus. Indem Frings in der ideologischen Verblendung der Gewerkschaften die Wurzel allen Übels entdeckt, umschifft er das zentrale Dilemma von Klassenpolitik in Zeiten, in denen die Vergesellschaftung der Produktionsmittel nicht unmittelbar auf der Tagesordnung steht.
So weist Frings darauf hin, dass auch die Gewerkschaft ein Interesse haben muss, dass der Unternehmer den »Lohnabhängigen ausbeuten kann«. In der Tat: Gewerkschaften, die einen möglichst hohen Preis der Ware Arbeitskraft durchsetzen wollen, sind unter den gegebenen Bedingungen auf funktionierende kapitalistische Akkumulation angewiesen, sowohl im einzelnen Betrieb wie auch gesamtgesellschaftlich.
Dieses Interesse ergibt sich jedoch nicht aus irgendwelchen ideologischen Verirrungen, sondern aus der widersprüchlichen Interessenkonstellation der abhängig Beschäftigten selbst. Denn solange der Verkauf ihrer Arbeitskraft ihre einzige Einkommensquelle ist, haben auch die abhängig Beschäftigten ein Interesse an ihrer eigenen Ausbeutung, die sie zugleich in all ihren Dimensionen (körperlich, psychisch, zeitlich etc.) so weit wie möglich begrenzen und in ihren Auswirkungen bekämpfen wollen. Es kommt daher nicht selten vor, dass Gewerkschaften mit Belegschaften über Kreuz liegen, weil letztere einen Absenkungstarifvertrag befürworten, damit sie weiter ausgebeutet werden können, und erstere sich damit schwertun, um die Tarifverträge vor Unterhöhlung zu schützen.
Dieser Widerspruch ist der Ausgangspunkt für die Einbindungsfähigkeit des Kapitals gegenüber der lebendigen Arbeit. Sie ist auch der Ausgangspunkt für den Doppelcharakter der Gewerkschaften als »Konflikt-Partner« (Walther Müller-Jentsch) (3), den Frings negiert.
Bedingungen für eine kritische Gewerkschaftsdiskussion
Welche Rolle kann die Praxis in den Gewerkschaften bei der Konstitution von Klassenbewusstsein und der Entwicklung von Konflikterfahrung für abhängig Beschäftigte spielen? Um die Gewerkschaften als wesentlichen Raum zu verstehen, in dem diese Erfahrungen gemacht werden, ist es sinnvoll, diese in Anlehnung an Nicos Poulantzasʼ berühmte Formulierung vom Staat als Verdichtung von Kräfteverhältnissen zu begreifen, die auf mindestens vier Ebenen von widersprüchlichen Logiken geprägt sind:
1. Der Kampf um den Anteil am kapitalistischen Kuchen setzt den Kuchen voraus. Die Gewerkschaften wie auch die Beschäftigten können in ihren konkreten Auseinandersetzungen von der wirtschaftlichen Situation ihre Betriebe oder Branchen nicht abstrahieren. Schon diese sehr grundsätzliche Bestimmung kann jedoch in unterschiedlichen Bereichen sehr unterschiedliche Konsequenzen für eine emanzipatorische Gewerkschaftspolitik haben. So kann in den Auseinandersetzungen um den öffentlichen Dienst das Mitdenken der finanziellen Situation des Konfliktgegenübers auch zu einer Politisierung der Auseinandersetzung führen, weil damit immer Fragen der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge berührt werden.
In den Exportbranchen dagegen, in denen die Beschäftigten (!) durchaus, zumindest materiell, von der Einbindung in das Exportmodells des deutschen Kapitals profitieren, ist dieser Widerspruch sehr viel schwerer emanzipatorisch aufzulösen. Hier stellt sich die Frage, ob Konflikte jenseits finanzieller Interessen politisierbar sind, wie Kämpfe um Zeit und Arbeitsbedingungen oder auch die Notwendigkeit der Konversion hin zu einer gesellschaftlich sinnvolleren Produktion. Eine Diskussion, zu der aktuell erste zaghafte Ansätze erkennbar sind.
2. Die oben beschriebenen Einbindungsformen sind nicht einfach Formen der korporatistischen Korrumpierung. Sie funktionieren, weil sie den Beschäftigten institutionalisierte Machtressourcen im Tausch für eine verregelte Austragung von Konflikten bieten. Das nimmt eine große Portion Unsicherheit aus der eigentlich grundsätzlichen Prekarität der Lohnarbeiterexistenz. Eine Ausrichtung auf Konflikte mit ungewissem Ausgang muss daher begründen können, warum darüber mehr zu erreichen ist als in den institutionalisierten Formen, die durch die Konfliktorientierung immer auch gefährdet werden.
3. Die Gewerkschaften haben auf die politisch bewusst herbeigeführte institutionelle Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten reagiert, indem sie versuchen, die Betriebsräte an sich zu binden. Damit sind die Gewerkschaften vor allem in ihren ehrenamtlichen Gremien zu einer Betriebsräteorganisation geworden. Die Betriebsräte haben jedoch als gesetzliche Institution (unabhängig vom politischen Bewusstsein der Menschen) eine betrieblich geprägte Perspektive. Dies kann einerseits emanzipatorisch sein, weil es für eine enge Anbindung an die Belegschaft sorgt. Es ist andererseits in Widerspruch geraten zu überbetrieblichen Solidaritätserfordernissen: Betriebsräte sind leichter erpressbar mit dem wirtschaftliche »Wohl« des einzelnen Betriebs.
4. Die Gewerkschaften haben formale demokratische Strukturen. Sie sind zugleich stark von einem großen hauptamtlichen Apparat geprägt, der ein wesentliches Element ihrer Handlungsfähigkeit als Organisationen ist. Gerade in zugespitzten Konfliktsituationen können die Hauptamtlichen durch ihre operative Verantwortung das Handeln der Gewerkschaft prägen. Diese Situation erzeugt beständige Aushandlungsprozesse (und Konflikte) über das Maß an demokratischer Legitimation des Organisationshandelns. Dies wird dadurch noch verstärkt, dass die oben beschriebenen Einbindung häufig über die hauptamtlichen Funktionär*innen erfolgt. Sie tragen den Widerspruch der »Konflikt-Partnerschaft« als beständigen Widerspruch in ihren persönlichen Handlungsanforderungen mit sich herum. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht einfach ist, in diesem Widerspruch immer gradlinig zu bleiben.
Die Gewerkschaften sind also geprägt durch den Widerspruch von Einbindung und Konflikt im real existierenden Kapitalismus. Sie sind damit ein komplizierter, aber zentraler Akteur der Klassenpolitik in Deutschland. Statt gewerkschaftliche Politik pauschal zu verdammen, kommt es darauf an, die Handlungsbedingungen von Gewerkschaften zu verstehen – und eine Auseinandersetzung darüber zu führen, wie eine progressive Strategie für den Kampf im Kapitalverhältnis wie auch darüber hinaus entwickelt werden kann.
Anmerkungen:
1) Als Operaismus bezeichnet man eine antiautoritäre theoretische Strömung und soziale Bewegung, die in den 1960er Jahren in den Fabriken Norditaliens entstand und von der Annahme ausging, dass die Arbeitsbedingungen und die Position der Arbeiter (Operaio = Arbeiter) in der betrieblichen Hierarchie entscheidenden Einfluss auf die Kampfbereitschaft und Kampfformen und die Entstehung des Klassenbewusstseins haben.
2) So Massimo Cacciari in seinem 1972 erschienenen Text »Zum Problem der Organisation in Deutschland«.
3) Dieser für die kritische Analyse sinnvolle Begriff hat leider in den letzten Jahren eine affirmative Wendung erfahren, auf die hier nicht weiter eingegangen werden kann.