Legal, illegal – legitim
Die andauernden »wilden« Streiks beim Lieferdienst Gorillas haben die Diskussion um das Streikrecht neu entfacht
Von Christoph Wälz
Seit dem spontanen Streik beim Lebensmittellieferdienst Gorillas in Berlin ab dem 9. Juni 2021 sind Arbeitsbedingungen und widerständiges Handeln in der Lieferbranche ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Die Arbeiter*innen um das Gorillas Workers Collective (GWC) fordern den in Deutschland eingeübten sozialpartnerschaftlichen Umgang mit dem Arbeitskampfrecht radikal heraus. Immer wieder treten sie spontan in den Ausstand für Forderungen nach sicherer Beschäftigung, höheren Löhnen und gesunden Arbeitsbedingungen, ohne dafür eine Gewerkschaft um Erlaubnis zu bitten. Diese Streikerfahrungen meist junger Beschäftigter erinnern an den bekannten Spruch »Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat’s einfach gemacht.«
Die andauernde »wilde« Streikbewegung hat die Diskussion um das Streikrecht neu entfacht. Gewerkschaftsaktive, die seit Jahren um eine kämpferische Erneuerung der schwerfälligen DGB-Organisationen ringen, hoffen berechtigterweise, den Impuls nutzen und diese Praxis verbreitern zu können. Andersherum können sie, die den Kampf in den und um die Einheitsgewerkschaften immer als alternativlos gesehen haben, auch ihre Erfahrungen beisteuern, um den Ridern, die mitten im Kampf stehen und erst mal ein durchaus berechtigtes Misstrauen gegenüber sozialpartnerschaftlichen Großorganisationen hegen, zu helfen, eine offensive Orientierung auf ebendiese zu finden.
Arbeitsniederlegung als Notwehr
Am 9. Juni traten Beschäftigte bei Gorillas spontan in den Streik, nachdem ein Kollege ohne Vorwarnung in der Probezeit gekündigt worden war. Es folgten drei Tage des Ausstands, bei denen mehrere der damals noch 14 Berliner Lagerzentren zeitweilig blockiert wurden. Seitdem folgten weitere Aktionen. Erst protestierten am 28. Juni Beschäftigte gegen fehlerhafte Lohnabrechnungen. Dann streikten einzelne Lagerzentren am 30. Juni und am 8. Juli. Am 17. Juli fuhren Beschäftigte als Fahrraddemo von einem Lagerhaus zum nächsten und riefen dort jeweils zum Streik auf. In wenigen Wochen fand die Revolte so viel Aufmerksamkeit, dass sich sogar Arbeitsminister Hubertus Heil – besorgt um den sozialen Frieden – am 20. Juli mit Management und Arbeiter*innen traf.
Die Streiks erinnern an den bekannten Spruch »Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat’s einfach gemacht.«
Die bisher entwickelten Forderungen erfassen unterschiedliche Arbeitsbedingungen wie sicheres Equipment, wetterfeste Kleidung, Datenschutz, bessere Bezahlung und Schutz vor sexueller Belästigung. Verschiedene Forderungen nach sicherer Beschäftigung stellen teilweise auch die Anwendung kündigungs- und aufenthaltsrechtlicher Regelungen infrage. Insofern kann durchaus nicht nur von verbandsfreien – also ohne gewerkschaftlichen Aufruf organisierten – Streiks, sondern auch von politischen Streiks gesprochen werden.
Besonders beachtet wurde seit Anfang Juni die Frage der Probezeitkündigung, die Forderung nach einer Wiedereinstellung des Kollegen und nach einem Ende willkürlicher Kündigungen ohne vorherige Abmahnung. Doch die Aktion ab dem 9. Juni hatte einen Vorläufer. Bereits am 8./9. Februar 2021 traten Gorillas-Rider spontan in den Streik, als die vereisten Straßen unzumutbare Unfallgefahren mit sich brachten. Jakob Pomeranzev vom GWC berichtet: »Es gab einen starken Schneesturm an einem Sonntag. Das Unternehmen gab uns dazu keinerlei Mitteilung raus. Unter uns Beschäftigten kam es aber zu Gesprächen. Es gab damals noch keine Organisation, sondern nur lose WhatsApp-Gruppen. Damals arbeiteten wir noch schichtweise für verschiedene Lagerzentren. Erst im März wurden wir einem einzelnen Lagerzentrum zugeordnet. Dadurch waren wir im Februar noch mehr miteinander verbunden. Die Leute, die am Montag zur Frühschicht kamen, sprachen bereits darüber, was wir machen können. Es war klar, dass wir unter diesen Bedingungen nicht arbeiten können.«
Laut Pomeranzev seien die Rider dann noch ein oder zwei Touren gefahren und dabei etliche Male gestürzt. »In zwei von damals noch acht Lagerzentren, am Checkpoint Charlie und in Schöneberg, haben einige Leute alle Kolleg*innen zusammengeholt. In der Frühschicht arbeiteten noch nicht so viele, das waren etwa zehn pro Lagerzentrum. Die haben abgestimmt, die Liefertouren einzustellen. Sie haben sich hingesetzt und allen mitgeteilt, was los ist. Die Nachricht hat sich dann zu anderen Lagerzentren verbreitet. Das Unternehmen versuchte natürlich, die Leute zu überreden weiterzuarbeiten. Um elf Uhr wurden dann aber alle in ganz Berlin bezahlt nach Hause geschickt.«
Für den nächsten Tag sei die Zahl der Arbeitsstunden reduziert worden, statt von acht bis 23 Uhr sollte der Betrieb auf zehn bis 20 Uhr eingeschränkt werden. »Die verkürzte Arbeitszeit würde aber natürlich in keiner Weise bedeuten, dass der Schnee schmilzt. Das hat die Leute nur noch wütender gemacht, so dass die beiden gleichen Lagerzentren und noch ein weiteres morgens eine ähnliche Abstimmung durchgeführt haben. Dieses Mal wurde der Betrieb noch schneller eingestellt, und zwar bezahlt für die ganze restliche Woche.«
Offiziell stellte es das Unternehmen damals so dar, als sei es besorgt um die Sicherheit der Rider. Zu dem Zeitpunkt habe es noch keine Organisierung und keine Gegeninformation gegeben, so Pomeranzev: »Wir hatten also noch keine Möglichkeit, unsere Sicht der Geschichte zu verbreiten.« Das Management habe dann einzelne Arbeiter*innen zu Gesprächen geholt und ihnen vorgeworfen, die Arbeitsatmosphäre zu ruinieren und Unruhe zu verbreiten. Ein dem Management genehmer Arbeiter sei zum Vertreter der Beschäftigten ernannt worden. Auf einem von ihnen anberaumten Treffen seien viele Versprechungen gemacht worden. So sollte das Gewicht der Rucksäcke, das damals noch über 20 Kilogramm lag, reduziert werden. Bei vielen der Versprechungen ist seitdem aber nichts passiert.
Das Gorillas Workers Collective wurde in den Tagen dieses Schneesturms gegründet. »Wir haben ein Treffen initiiert und stundenlang besprochen, wie wir eine Organisierung beginnen. Seitdem gibt es regelmäßige Treffen, einen gemeinsamen Telegram-Kanal und Infos über Twitter.«
Am 30. Juni, als es zu stundenlangen starken Regenfällen kam, wurde erneut spontan gestreikt, dieses Mal im Lagerzentrum Pankow. Diese Aktion weist Ähnlichkeiten mit dem allerersten Streik im Februar auf. Jakob Pomeranzev berichtet weiter: »In Pankow gab es nicht genug und nicht geeignete Regenkleidung. Das Problem ist auch, dass Regenkleidung nur in einer Größe vorhanden war. Du musstest die Einheitsgröße nehmen, egal, ob du groß oder klein bist. Bei einem Arbeiter führte das dazu, dass sich die zu große Regenhose zwischen Zahnrad und Kette verfing und er stürzte. Eine Arbeiterin kam an dem Tag mit ihrer klitschnassen Unterwäsche aus dem Bad und wrang sie wütend aus. Die Beschäftigten haben dann einfach entschieden, nicht weiter zu arbeiten. Sie waren völlig unvorbereitet und haben sich einfach hingesetzt. Das Management kam und wollte sie überzeugen weiterzuarbeiten. Letztlich wurden die Lieferungen wieder aufgenommen, als es die Zusage gab, dass bald geeignete Regenkleidung bereitgestellt werden würde. Aber es hat drei bis vier Stunden gedauert.«
Das GWC sei in diese Aktion nicht involviert gewesen. »Die Beschäftigten in Pankow hatten noch keinen Kontakt zu uns gehabt, aber sie hatten natürlich die Streiks in den Wochen zuvor mitbekommen und haben sich ein Beispiel genommen. Sie nahmen dann Kontakt zu uns auf, und wir unterstützten die Aktion natürlich. Es gab direkt im Anschluss an den spontanen Streik noch einen Solidaritätsstreik in Kreuzberg, wo der Betrieb komplett eingestellt werden musste. Das Management befürchtete daraufhin offenbar, dass es zu weiteren Aktionen kommen würde. So wurden uns im Lagerzentrum Bergmannkiez, in dem ich arbeite, gleich 30 oder 40 neue Regenausrüstungen in unterschiedlichen Größen bereitgestellt, um einen Streik zu verhindern.«
»Uns geht es hier nicht ums Rechtliche«
Diese beiden kurzen Streiks stechen mit ihrer inhaltlichen Zuspitzung und ihrer Aktionsform hervor. In beiden Fällen ergab sich der Streik aus einer witterungsbedingten akuten Notsituation. Die Streikforderungen bezogen sich auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz, nicht etwa um einen Missstand zu beheben, der bereits seit Langem bestand, sondern um eine unmittelbare Gefahr zu beseitigen.
In beiden Fällen gab es keine vorherige Organisierung. Der Streik am 8./9. Februar war die erste Arbeitskampfaktion in dem Unternehmen, das im Mai 2020 mit Sitz in Berlin gegründet worden war. Genauso war auch beim spontanen Streik am 30. Juni die Organisierung der Streikenden erst die Folge des Streiks und nicht seine Vorbedingung.
Gorillas gab bei beiden geschilderten Streiks nach und zog bisher auch insgesamt noch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, obwohl Unternehmenssprecher in der Presse wiederholt – wenn auch bisher nur zaghaft – ihr Unverständnis über eine angeblich fehlende Rechtsgrundlage der Streiks geäußert haben.
Offenbar ist die Geschäftsleitung besorgt um das Image der Firma, das durch weitere spontane Aktionen der Beschäftigten leiden könnte. Schließlich ist die durch Risikokapital getriebene rasante Expansion des Unternehmens, das erst in noch nicht absehbarer Zeit überhaupt Gewinne machen soll, abhängig von der öffentlichen Wahrnehmung. Der Göttinger Soziologe Robin De Greef hat für diese Erklärung Bezug auf den Machtressourcenansatz genommen. »Die von den organisierten Riders primär angezapfte Machtressource ist die Medien- und Diskursmacht, also die Möglichkeit, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken«, heißt es in einer Rezension zu seinem Buch über Arbeitskämpfe bei Essenslieferdiensten, das am Vorabend der Juni-Streiks erschien und nur Erfahrungen bei anderen Unternehmen auswerten konnte.
Nach herrschender Rechtsauffassung mögen die Streiks illegal gewesen sein. Beispielhaft ist jedoch die Haltung des Gorillas Workers Collective, um ihr Recht kämpfen zu wollen.
Nach herrschender Rechtsauffassung mögen die genannten Streiks für den Arbeits- und Gesundheitsschutz »illegal« gewesen sein, weil sie weder auf einen Tarifvertrag zielten noch ihnen ein Streikaufruf einer verhandlungsmächtigen Gewerkschaft vorausging. Beispielhaft für die Gewerkschaftsbewegung ist jedoch die Haltung des GWC, um ihr Recht kämpfen zu wollen.
»Die Auffassung, dass politische Streiks und sogenannte wilde Streiks verboten seien, wurde von Juristen aus der Nazi-Zeit geprägt. Es gab allerdings zu Aktionen wie denen bei uns bisher keine Gerichtsprozesse. Also wissen wir noch gar nicht, wie ein Gericht darüber urteilen würde. Außerdem entspricht die ›herrschende Meinung‹ des deutschen Arbeitsrechts nicht den Standards der Europäischen Sozialcharta und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wenn man also vor einem deutschen Gericht verlieren sollte, kann man immer noch vor ein EU-Gericht ziehen«, so Jakob Pomeranzev.
Ob ein spontaner verbandsfreier Streik wie bei Gorillas gewonnen oder verloren wird und ob er somit Spielräume zur weiteren Organisierung öffnet, hängt indes nicht nur von einer oberflächlich betrachteten Legalität ab. Besonders in Bereichen, in denen eine große öffentliche Aufmerksamkeit besteht, kann die Frage der Legitimität ein weitaus größeres Gewicht erlangen.
Die große Besorgnis um die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit wird deutlich, wenn Alex Brunst, der General Manager Deutschland bei Gorillas, die Streiks auf dem Portal Gründerszene so kommentiert: »Es gibt eine rechtliche Perspektive, die sagt: Da sind die Grenzen überschritten. Aber uns geht es hier nicht ums Rechtliche. Uns geht es darum, mit emotionalen Themen konstruktiv umzugehen.«
Die »Emotionalität« des Themas Gesundheit am Arbeitsplatz ergibt sich daraus, dass es die Betroffenen unmittelbar in ihrem persönlichen Wohlbefinden betrifft. Ein nachlässiges oder gar schädigendes Verhalten des Arbeitgebers, der offen seine Profitabilität über die Gesundheit der Beschäftigten stellt, kann leicht skandalisiert werden. Die Beschäftigten könnten auf große Anteilnahme der Bevölkerung hoffen.
Dass sich der Klassenkampf bei Gorillas in diese Richtung entwickelte, hat sicherlich auch damit zu tun, dass die Handelnden unbelastet von Vorstellungen über »Legalität« und »Tariffähigkeit« sind, welche deutsche Gewerkschaften manchmal handlungsunfähig machen. Das Fehlen einer offiziellen gewerkschaftlichen Betriebsgruppe und eines gewählten Betriebsrates mag zunächst sogar begünstigt haben, dass die Beschäftigten gar nicht anders konnten, als sich durch ihre spontane Initiative zu wehren.
Im Vergleich zu der Handlungsfähigkeit der Rider in Situationen einer akuten Gefahr tritt die Misere der deutschen Gewerkschaftsbewegung noch deutlicher hervor. So stellt der Arbeitswissenschaftler Wolfgang Hien fest, dass »eine breite gewerkschaftliche Bewegung für einen partizipativen und effektiven Gesundheitsschutz« in der Corona-Krise ausgeblieben sei. Erst recht gab es hierzulande keine Streiks dafür, eine zeitweilige Schließung der Betriebe zum Zweck des Gesundheitsschutzes von unten zu erzwingen. Diese Perspektive hatte die Initiative #ZeroCovid im Januar 2021 in die Diskussion um die Pandemiebekämpfung eingebracht. So komme den Gewerkschaften die Aufgabe zu, »die erforderliche große und gemeinsame Pause zu organisieren«.
Sicherlich spielt dabei eine erhebliche Rolle, dass die DGB-Gewerkschaften die Beschäftigten fast durchgehend nur dann zum Streik aufrufen, wenn dieser ihnen rechtlich absolut wasserdicht erscheint. Das Bundesarbeitsgericht BAG legt die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit, die gewerkschaftliches Handeln bis hin zum Streik schützt, sehr restriktiv aus. Seit Jahrzehnten wird diese »herrschende Rechtsauffassung« vom BAG wiederholt und von den DGB-Gewerkschaften kaum infrage gestellt.
Die Arbeiter*innen von Gorillas haben dennoch im Kleinen bewiesen, was im Großen möglich werden könnte. Mit diesem positivem Beispiel für die Wiederbelebung einer widerständigen Praxis stellt sich die Frage, was die DGB-Gewerkschaften davon für einen flexibleren und mutigeren Umgang mit der Spontaneität der Beschäftigten lernen können.
Ordnungsfaktor und Gegenmacht
Den rebellischen Gorillas-Arbeiter*innen wird in gewerkschaftlichen Debatten teilweise vorgeworfen, mit ihren »wilden« Streiks gegen ein tarifliches Prozedere zu verstoßen, das sich als erfolgreich erwiesen habe. Die Beschäftigten sollten einfach in eine Gewerkschaft eintreten, eine Tarifkommission wählen, Forderungen aufstellen und diese nach bewährtem Muster durchsetzen. Zum Teil wird behauptet, die Kolleg*innen hätten eine antigewerkschaftliche Haltung.
Jakob Pomeranzev vom GWC sagt, es stimme nicht, »dass wir gegen Gewerkschaften wären. Viele von uns sind Mitglieder von Gewerkschaften, in der NGG oder in ver.di oder auch in der FAU. Aber die großen Gewerkschaften wollen nicht das Risiko eines Streiks eingehen. Sie sind solche Aktionen nicht gewohnt. Das steht im Kontext der deutschen Sozialpartnerschaft, in der die großen Gewerkschaften zu einem gewissen Grad die Interessen der Unternehmen und der politischen Parteien an der Macht unterstützen und somit letztlich gegen die Arbeiter*innen agieren.«
Was bedeutet das für die Praxis? »Wir arbeiten mit den Gewerkschaften so gut wir können zusammen, und die individuellen Gewerkschaftssekretär*innen unterstützen uns insoweit, wie sie uns unterstützen wollen und wie es im Rahmen der Gewerkschaft möglich ist«, sagt Pomeranzev. Man wolle die Unterstützung der Gewerkschaften, aber nicht, dass sie die Regeln bestimmen. »Wir sind diejenigen, die im Unternehmen arbeiten. Wir wissen, wie die Bedingungen dort aussehen. Das ist so eine Sache in Deutschland: Wir haben das Gefühl, dass die Gewerkschaften den ganzen Prozess übernehmen werden, wenn wir uns zu sehr in ihnen verstricken.«
Zunächst muss festgehalten werden, dass die Beschäftigten sich mit dem GWC eine basisdemokratische Organisationsform geschaffen haben, die ihren Bedürfnissen unmittelbar entspricht und die ihnen ermöglicht hat, eine Machtposition gegenüber dem Management aufzubauen. Das ist sehr viel wert.
Die Skepsis einiger GWC-Aktiver gegenüber den Hierarchien der großen Gewerkschaften basiert auf realen Erfahrungen der Arbeiter*innenklasse und ist berechtigt. Mit der Wahl eines Betriebsrates und Verhandlungen für einen Tarifvertrag kommen natürlich auch Eigeninteressen der beteiligten Gewerkschaftsapparate ins Spiel. Es besteht tatsächlich eine Gefahr, dass diese eher darauf dringen werden, Impulse aus der Basis einzuhegen und zu kontrollieren.
Die im Gorillas Workers Collective organisierten Rider wollen Unterstützung der Gewerkschaften, aber nicht, dass sie die Regeln bestimmen.
Dennoch haben sich die Gorillas-Kolleg*innen entschieden, mit Gewerkschaften zusammenzuarbeiten und einen Betriebsrat wählen zu wollen. Dass sie es Anfang Juni geschafft haben, auf einer Versammlung von 200 Arbeiter*innen einen Wahlvorstand zu wählen, ist ein wichtiger Etappenerfolg. Einige der Probleme, mit denen die Beschäftigten derzeit zu kämpfen haben, wie Unregelmäßigkeiten bei der Lohnabrechnung, zu schwere Rucksäcke, mangelnder Datenschutz oder sexuelle Belästigung, lassen sich mit den ganz regulären Befugnissen eines Betriebsrates in den Griff kriegen.
Im GWC gibt es allerdings auch ein Bewusstsein für die damit einhergehenden Gefahren. So meint Jakob Pomeranzev: »Wenn wir einen Betriebsrat haben, dann wird es sehr wichtig sein, dass alle Mitglieder weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Natürlich arbeiten sie reduziert, aber mindestens eine Schicht pro Woche sollten sie weiterhin übernehmen, damit sie sich nicht entkoppeln von den Erfahrungen der Leute, für die sie sich einsetzen. Sie sollen keine Arbeiterelite werden.« Eine andere wichtige Frage sei die Transparenz in der Betriebsratsarbeit. »Gewählte Mitglieder haben Zugang zu vielen Informationen über das Unternehmen, die dieses eigentlich nicht mit anderen teilen möchte. Das ist auch eine rechtliche Frage. Uns ist noch nicht klar, wie das funktionieren wird, aber wir müssen einen Weg finden, Informationen den Arbeiter*innen zugänglich zu machen.«
Eine erfolgreiche Betriebsratswahl, die von einer kämpferischen Basisgruppe ausgeht und durchgesetzt wird, kann zu einer Machtverschiebung im Unternehmen führen. Mit dem bestehenden hohen Grad an Selbstorganisation gibt es die Chance, den kämpferischen Impuls aus der Basis aufzunehmen und ihm mit einer beteiligungs- und konfliktorientierten Mitbestimmungspraxis einen dauerhafteren Ausdruck zu verleihen. Auf diese Weise könnten sich die Beschäftigten eine gesetzlich vorgesehene Struktur zu eigen machen und in ihrem Interesse kontrollieren.
Eine ähnliche Herangehensweise erscheint auch gegenüber den Gewerkschaften angebracht, die höchst widersprüchliche Erscheinungen, nämlich sowohl Gegenmacht als auch Ordnungsfaktor, sind. Der linke Soziologe Thomas Goes schreibt, es sei »entscheidend, um den politischen Charakter der Gewerkschaftsbewegung und ihre Rolle in den Klassenkämpfen zu beurteilen, welches Moment des Widerspruchs führend ist. Sozialistinnen sollten darum ringen, ihre Gewerkschaften zu möglichst starken Gegenmächten und schwachen Ordnungsfaktoren zu machen.«
Somit lassen sich Gewerkschaften nicht steril als Klassenorganisation reinhalten. Sobald sie mit der Kapitalseite interagieren und Vereinbarungen eingehen, vertreten sie diese auch gegenüber den Beschäftigten. Dennoch sind Gewerkschaften als Gegenmacht ein unverzichtbares Mittel zum Machtaufbau der Arbeiter*innenklasse, zumal wenn – wie im Fall von Gorillas – die Chance besteht, das Element der Gegenmacht gegenüber dem Element des Ordnungsfaktors unheimlich stark zu gestalten.