Gewissen außer Kraft
Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgehebelt werden könnte – gerade dann, wenn es darauf ankommt

Das Recht, den »Kriegsdienst mit der Waffe« zu verweigern, ist durch Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne jede Einschränkung verbürgt. Nun könnte es abgeschafft werden, wenn es darauf ankommt: in Kriegszeiten. So jedenfalls die Ansicht des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in einem Beschluss vom 16. Januar 2025. Die Richter*innen, sonst meist mit Straßenverkehrsrecht beschäftigt, folgten damit dem Oberlandesgericht Dresden und einem Antrag des Generalbundesanwalts und leisteten zugleich einen höchstrichterlichen Beitrag zur aktuellen Debatte um Wehrpflicht und Kriegstüchtigkeit.

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