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Abo| |ak 713 | Alltag |Kolumne: Torten & Tabletten

Mord und Mitleid

Von Frédéric Valin

Im Februar dieses Jahres wurde eine 57-jährige Frau vom Landgericht Oldenburg verurteilt, ihren Sohn umgebracht zu haben. Die Frau wollte sich offenbar in einem abgedichteten Wohnwagen zusammen mit ihrem Sohn mittels Kohlenmonoxidvergiftung töten. Der Sohn war pflegebedürftig – nach einem Umzug in eine neue Wohngruppe soll er auch verstärkt aggressives Verhalten gezeigt haben. Unter anderem soll er einer Pflegerin zwei Zähne ausgeschlagen haben. Da er nicht mehr in der Wohngruppe bleiben konnte, sah die Mutter – so argumentierte die Verteidigung – keinen anderen Ausweg, als sich zusammen mit ihrem Sohn zu töten. Sie gab an, auch Angst zu haben, dass er andere erheblich verletzen würde.

Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass die Schilderungen der Mutter auch sie überzeugte. In ihrem Plädoyer forderte sie drei Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes bei verminderter Schuldfähigkeit und stellte klar: »Ich habe nicht das Bedürfnis, Sie zu bestrafen. Ich erkenne Ihre Not, aber ich erkenne auch, dass hier ein Menschenleben ausgelöscht wurde.« Es sei ein Grenzfall. Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte die Wilhelmshavenerin zur Mindeststrafe: eben drei Jahre.

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