»Wer einmal in der Werkstatt ist, kommt nie wieder heraus«
Anne Gersdorff und Sven Papenbrock über die Ausbeutung Beschäftigter auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt und die Kämpfe dagegen
Interview: Frédéric Valin
Etwa 312.000 Beschäftigte arbeiten in sogenannten Behindertenwerkstätten. Für diese Personengruppe ist der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt nahezu unmöglich. Die Gesellschaft macht es sich mit diesem System sehr leicht, finden Anne Gersdorff und Sven Papenbrock.
Deutschland wird regelmäßig von der UN gerügt, weil es die 2009 in Kraft getretene Behindertenrechtskonvention nicht umsetzt. Inwiefern spielt da das deutsche Werkstättensystem eine Rolle?
Anne Gersdorff: Das deutsche Werkstättensystem wird gerügt, weil es nicht inklusiv ist. Es ist ein in sich geschlossenes System, denn die Übergänge von den Werkstätten in den weiteren Arbeitsmarkt liegen seit Jahrzehnten konstant unter einem Prozent. Das heißt, kaum jemand, der in eine Werkstatt geht, kommt da je wieder raus. Die Beschäftigten sind ihr Leben lang auf Grundsicherung angewiesen, weil sie von den Werkstätten nur ein Taschengeld für ihre Arbeit ausgezahlt bekommen. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgeschrieben, dass jeder Mensch das Recht hat, seinen Arbeitsplatz frei zu wählen, und dass man mit dem Lohn für seine Arbeit auch den Lebensunterhalt bestreiten können sollte. Darüber hinaus sollte der Arbeitsmarkt barrierefrei zugänglich sein. In Deutschland wird dafür einfach zu wenig getan. Die Werkstättenplätze wurden in den 1990er und 2000er Jahren sogar um 50 Prozent ausgebaut. Die Zahl der Beschäftigten und auch die Zahl der Werkstätten nehmen weiter zu, und ich bin überzeugt, dass es nach der Pandemie auch noch einen weiteren Anstieg geben wird, weil sich Leute vielleicht weniger auf den allgemeinen Arbeitsmarkt trauen und weil ihnen suggeriert wird, dass es mit der Arbeit in der Werkstatt die Perspektive auf ein sicheres Leben gäbe und man dort gut untergebracht sei.
Wie viele Menschen werden in dieser Art von Sonderwelten abgeschirmt?
Anne Gersdorff: Während früher vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten, also mit sogenannten geistigen Behinderungen, in Werkstätten beschäftigt waren oder eben Menschen mit starken körperlichen Behinderungen, nimmt die Personengruppe der psychisch erkrankten Menschen konstant zu. Mittlerweile gibt es spezialisierte Werkstätten für psychisch erkrankte Menschen. Das verweist eigentlich auch darauf, wie der Arbeitsmarkt ist, denn manche Menschen erleiden im Laufe ihres Lebens gerade aufgrund des Arbeitsmarktes eine psychische Erkrankung. Gleichzeitig ist es so, dass das oft hochqualifizierte Leute sind, die so in die Werkstätten kommen und dort für immer bleiben. Als Gesellschaft schätzen wir ein großes Potenzial von Menschen einfach nicht wert. Aktuell sind etwa 312.000 Menschen in Werkstätten tätig, Tendenz steigend. Dabei ist der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt enorm wichtig, denn in der Gesellschaft, so wie sie jetzt ist, heißt Arbeit auch Teilhabe. Man lernt Leute kennen, man verdient Geld, man kann sich was davon leisten und zum Beispiel mal ins Kino gehen.
Anne Gersdorff und Sven Papenbrock
Anne Gersdorff ist für die Organisation SOZIALHELDEN e.V tätig. Seit über 15 Jahren arbeiten die Sozialheld*innen an Lösungen für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit. Anne Gersdorff ist dabei die Expertin für das Thema Arbeit und als Referentin für das Projekt JOBinklusive tätig. Dort bringt sie Arbeitgeber*innen, Ausbilder*innen und Aktivist*innen zusammen, um mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Sven Papenbrock ist noch Werkstattbeschäftigter und gerade Praktikant bei den Sozialheld*innen.
Herr Papenbrock, Sie haben Erfahrung mit der Arbeit in Werkstätten? Wie kamen Sie in eine Werkstatt?
Sven Papenbrock: Nach der Schule bin ich in eine Arbeitsagentur gegangen. Der Vermittler hat mich gesehen und sofort gesagt: Für Sie habe ich nur eine einzige Lösung, und das ist die Förderstufe. Ich habe zehn Jahre in Berliner Werkstätten gearbeitet. Ich habe mich da ein bisschen unterfordert gefühlt. Ich konnte auch Tätigkeiten nicht so gut ausführen, zum Beispiel Etiketten von Flaschen abziehen. Das ist kompliziert, weil ich meine Hände nicht so gut bewegen kann. Die Tätigkeit hat überhaupt nicht zu meinen Fähigkeiten gepasst. Ich bin besser in anderen Bereichen, zum Beispiel Kommunikation. Seit zweieinhalb Monaten bin ich jetzt bei den Sozialhelden. Ich übersetze Artikel in Leichte Sprache. Ich habe in der Zeit mehr gelernt als in den zehn Jahren in den Werksstätten und habe auch viel mehr Kontakte zu Menschen.
Sie machen ihre Arbeit und bekommen am Ende des Monats 100, 150 Euro.
Was halten Sie insgesamt von dem Werkstättensystem?
Sven Papenbrock: Für die Leute, die etwas fitter sind, müsste man das überarbeiten. Wir als Sozialhelden sagen nicht, dass alle Werkstätten sofort zumachen sollen. Langfristig natürlich schon, weil Werkstätten nicht inklusiv sind. Man müsste da ein anderes System finden. Eigentlich haben die Werkstätten einen Bildungsauftrag, aber den nehmen sie einfach nicht wahr. Tatsächlich ist das System für manche gut, höchstens aber so für vierzig Prozent der Menschen.
Dazu kommt, dass die Menschen in der Werkstatt ausgebeutet werden. Sie machen ihre Arbeit und bekommen am Ende des Monats 100, 150 Euro. Oder sogar gar nichts, wenn sie in einer Fördergruppe sind. Das ist zu wenig. Ein Problem ist auch die Gruppengröße; meistens waren mindestens 35 Leute in einer Abteilung. Es gibt zu wenig Gruppenleiter. Deswegen sind die Gruppen auch so groß. Ich bin mit den Arbeitsverhältnissen in den Werkstätten nicht zufrieden und finde nicht fair, dass man nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet wird.
150 Euro? Wie kann das sein? Es gibt doch einen Mindestlohn.
Anne Gersdorff: Menschen in Behindertenwerkstätten gelten nicht als Arbeitnehmer*innen, sondern als Beschäftigte; das bedeutet, dass sie meist unter 200 Euro im Monat verdienen, also für ein Taschengeld arbeiten. Die Personen, die in den Werkstätten sind, werden vorher als »nicht erwerbsfähig« gelabelt. Und diese Argumentation wird benutzt, um diese fadenscheinige Einteilung als »Nicht-Arbeitnehmer*innen« aufrechtzuerhalten. Dazu kommt, dass mit vermeintlichen Schutzmaßnahmen argumentiert wird: Leute in Werkstätten müssten nicht so hart arbeiten, wird dann gesagt. Oder es gäbe ja besondere Arbeitsbedingungen. Außerdem würden die Menschen in den Werkstätten ohnehin weiterhin Grundsicherung erhalten, egal, wie leistungsstark sie seien. All das führt dazu, dass die Personen nicht dieselben Rechte haben wie Arbeitnehmer*innen, obwohl sie für große Unternehmen Profite erarbeiten oder Dienstleistungen erbringen – und das zum Teil auch acht Stunden am Tag, wie alle anderen Arbeitnehmer*innen auch.
Für welche Unternehmen wird in den Werkstätten gearbeitet?
Anne Gersdorff: Nahezu alle großen Unternehmen der Autoindustrie in Deutschland arbeiten mit Werkstätten zusammen, aber auch beispielsweise die Stahlindustrie. In der Branche werden jedes Jahr acht Milliarden Euro umgesetzt. Das entsprach im Jahr 2019 etwa dem Umsatz der Drogeriekette Rossmann, und das ist ein börsendotiertes Unternehmen. Ich will damit zeigen, dass es durchaus Geld gäbe, die Leute adäquat zu bezahlen zu ordentlichen Rahmenbedingungen. Doch bei den Beschäftigten bleibt nichts hängen. Sie erhalten etwa 1,45 Euro in der Stunde, also unter 200 Euro im Monat bei einer vollen Stelle. Wir haben es mit einem sehr gut abgestimmten System zu tun. Denn die Unternehmen bereichern sich zum einen durch die günstigen Produktionskosten, gleichzeitig müssen die Unternehmen durch die Auslagerung an die Werkstätten die gesetzliche Quote zur Einstellung von Schwerbehinderten nicht erfüllen. Trotzdem können sie eine Ausgleichsabgabe kassieren, weil sie ja die Arbeit von Schwerbehinderten in Anspruch nehmen. Das lohnt sich natürlich.
Die Werkstätten profitieren auch, denn sie erhalten pro beschäftigter Person pro Jahr vom Staat etwa 16.000 Euro Unterstützung. Und der Staat entledigt sich der Frage: Wie beschäftigen wir Menschen mit Behinderungen? Es gibt auch noch einen weiteren Aspekt, der dafür sorgt, dass es seitens des Staates ein Interesse an der Aufrechterhaltung dieses Systems gibt: Staatliche Aufträge können ohne eine EU-weite Ausschreibung vergeben werden. Beispielsweise wurden in Berlin alle Gardinen für Geflüchtetenunterkünfte genäht, weil auf diese Weise das Ausschreibungsverfahren umgangen werden konnte. Das Werkstättensystem ist also sowohl für die Unternehmen als auch für den Staat lukrativ – nur eben für die beschäftigten Menschen mit Behinderungen nicht.
Wie hat sich die Pandemie auf die Werkstättenarbeit ausgewirkt?
Sven Papenbrock: Zu Corona waren alle Werkstätten zu. Wir haben zwar unser Gehalt bekommen, aber keine Gutscheine mehr, auch keine Mahlzeiten. Die Betreuer*innen durften normal weiterarbeiten, aber ich verstehe nicht, warum wir zu Hause bleiben mussten und die Gruppenarbeiter*innen weitermachen durften. Wir sollten die gleichen Rechte haben. Ich verstehe den Unterschied nicht.
Anne Gersdorff: Hinzu kommt, dass in der Pandemie viele Aufträge weggebrochen sind und dadurch weniger Einnahmen generiert wurden. Das hieß für die Beschäftigten, dass zuallererst an ihrem Entgelt gekürzt wurde. Die Betreuer*innen und anderen Arbeitnehmer*innen in den Werkstätten haben alle schön weiter ihr Geld erhalten. Dieses System muss hinterfragt werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Expert*innenkommission eingesetzt, die kürzlich ihre erste Zwischenstudie veröffentlicht haben.
Geschichte des Werkstättensystems
Mit der Industrialisierung und der damit einhergehenden Urbanisierung Mitte des 19. Jahrhunderts entstand in den Städten ein großer Bedarf, Orte für jene Menschen zu schaffen, die in der modernen Welt weniger gut zurechtkamen. Diese Aufgabe fiel Ende des 19. Jahrhunderts der Psychiatrie und der Pädagogik zu. War zunächst noch versucht worden, reine Verweilanstalten für psychisch belastete Menschen oder auch Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schaffen, setzten sich bald schon humanere Konzepte durch. Pioniere wie Édouard Séguin entwickelten Bildungs- und Betreuungskonzepte, zunächst vor allem für Kinder, später auch für erwachsene Menschen. In dieser Tradition gründete Friedrich von Bodelschwingh um die Jahrhundertwende die Betelschen Anstalten, die heute als erste Werkstätten gelten. Das Motto »Arbeit statt Almosen« verwies darauf, dass die dort beschäftigten Menschen nicht einfach nur Objekt christlicher Menschenliebe waren, sondern auch einen Beitrag leisten konnten. Dieses Produktivitätsparadigma wurde im Nationalsozialismus zum entscheidenden Kriterium über Leben und Tod: Wer nicht arbeitsfähig war, wurde umgebracht. Insgesamt wurden während der verschiedenen Vernichtungsaktionen mindestens 120.000 Menschen ermordet. In den 1950er Jahren entstanden wieder erste Werkstätten, etwa unter dem Dach der 1958 gegründeten Bundesvereinigung Lebenshilfe. Ziel war es, beschützende Räume zu schaffen, die keinem wirtschaftlichen Druck ausgeliefert waren. Mit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes 1961 wurde dann ein flächendeckendes Werkstattsystem in Deutschland etabliert, das dann in den 1970er Jahren konzeptionell weiterentwickelt und festgeschrieben wurde. Demnach sind Werkstätten ein Angebot an Menschen, denen »mehrheitlich und zeitlebens keine Erwerbstätigkeit angeboten wird«. Sie sollen so das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit gewährleisten, das Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festschreibt. Voraussetzung für eine Teilhabe durch Arbeit in einer Werkstätte ist »wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung«. Für Menschen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, sind tagesstrukturierende Förderstätten eingerichtet worden. Trotz der Kritik am Werkstättensystem (siehe Interview) und obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt fordert, schreibt das Bundesteilhabegesetz, das seit 2016 schrittweise verabschiedet wird, den Bestand der Werkstätten vorerst fort.
Wir stehen ja nun vor einem Regierungswechsel. Was ist davon zu erwarten?
Anne Gersdorff: Die Grünen haben sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt, dass sich das Werkstättensystem radikal verändern muss, und auch die FDP ist erstaunlicherweise fortschrittlich unterwegs – wobei man da auch schauen muss, dass die Maßnahmen nicht nur der weiteren Kostenersparnis dienen. Und für die SPD, die historisch ja für Arbeitnehmer*innen stand, müsste das eigentlich auch Kernthema sein. Ich erwarte also, dass es in der neuen Legislaturperiode positive Veränderungen in dem Bereich gibt. Was das konkret bedeutet, muss man natürlich kritisch begleiten. Ich hoffe auch, dass sich bei den Gewerkschaften auch endlich etwas in dieser Hinsicht ändert. Die schweigen sich nämlich zu diesem Thema völlig aus, und das ist einfach super schade. Eine der großen Forderungen ist ja, dass Menschen, die in Werkstätten arbeiten, auch endlich als Arbeitnehmer*innen anerkannt werden, weil es so auch für sie möglich ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren, zu streiken, einen Betriebsrat zu gründen und von den Gewerkschaften vertreten zu werden.
Wie wirkt sich aus, dass es keine gewerkschaftliche Organisierung gibt?
Sven Papenbrock: Ich bin mit den Arbeitsverhältnissen in den Werkstätten nicht zufrieden. Ich finde es nicht fair, dass man nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet wird. Die Arbeit in den Werkstätten ist nicht mit der auf dem ersten Arbeitsmarkt vergleichbar. Wir dürfen zum Beispiel keine Betriebsräte bilden, weil wir nicht am ersten Arbeitsmarkt sind. Betriebsräte sind nicht vergleichbar mit Werkstatträten. Ebenso kann das Verhältnis zwischen den Vorgesetzen und den Mitarbeiter*innen angespannt sein, wenn man eine andere Meinung hat als sie. Das gibt es vielleicht auch auf dem ersten Arbeitsmarkt – aber die Werkstattbeschäftigten haben weniger Mitbestimmung. Ich musste eine Werkstatt verlassen, weil ich mich für einen anderen Mitarbeiter eingesetzt habe. Die Vorarbeiterin – meine Chefin – hat mich dann gemobbt. Sie kannte mich und wusste von meinen Phobien − und hat das ausgenutzt. Dann bin ich gegangen.
Anne Gersdorff: Es wurde probiert, analog zum Betriebsrat Strukturen mit Werkstättenräten aufzubauen. Allerdings haben die Werkstättenräte viel weniger Mitspracherechte. Dazu kommt, dass sie immer auf Unterstützung angewiesen sind, die aber nicht unabhängig ist, sondern unter der Werkstattleitung steht. Die befähigt natürlich nicht, eigene Entscheidungen zu treffen, und ist auch nicht empowernd.
Welche Alternativen gibt es zum Werkstättensystem? Wie regeln andere Länder das?
Anne Gersdorff: Ich glaube, der Kapitalismus an sich begünstigt nun mal Strukturen von Benachteiligung. Aber in Skandinavien sind Einrichtungen, wie wir sie in Deutschland kennen, schon etliche Jahre abgeschafft. Konzepte, wie es anders gehen kann, kommen meistens aus den USA: Supported Employment ist das Stichwort. Unterstützte Beschäftigung ist dort viel selbstverständlicher als hier in Deutschland. Ich will aber auch dazu sagen, dass es in Deutschland auch Unternehmen gibt, die Inklusion wollen. Insbesondere kleinere Betriebe beschäftigen manchmal Menschen mit Lernschwierigkeiten. Es gibt bereits einen ganz großen Blumenstrauß an Maßnahmen: Es gibt die unterstützte Beschäftigung, das Budget für Arbeit oder die Arbeitsassistenz. Die Methoden und Instrumente sind da. Nur benutzen wir sie super selten oder super schlecht. Wir haben gleichzeitig ein riesiges Unterstützungssystem, das an den Bedarfen der Unternehmen und an den Bedarfen der Menschen mit Behinderungen vorbei arbeitet. Ich bin wirklich überzeugt, dass Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit der entsprechenden Beratung und Unterstützung wirklich funktionieren kann, und das brauchen wir dringend, solange die Gesellschaft Arbeit so stark mit Teilhabe verknüpft.